Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und der Auftragnehmerin (Sprachenwerft GmbH), welche die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Adaptieren, Lektorieren, sowie das Projektmanagement, die Planung und Durchführung eventuell notwendiger Zusatzleistungen.
1.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bereits bei der Angebotsanfrage über den Verwendungszweck der Übersetzung, der Adaption und/oder des Lektorats zu informieren, also ob diese ...
... für eine bestimmte Zielsprache/ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist;
... nur der reinen Information bedarf;
... für eine Veröffentlichung und/oder Werbung verwendet wird;
... für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren genutzt wird;
... irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.
1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.
1.6 Übersetzungen sind von der Auftragnehmerin, sofern nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.
1.8 Die fachliche und sachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.9 Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Auftrag an entsprechend qualifizierte Subunternehmer (Fachübersetzer/Fachlektoren) weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin und Vertragspartnerin des Auftraggebers.
1.10 Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung, Adaption, Lektorat beigefügt werden, wenn dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde und der gesamte Text von der Auftragnehmerin übersetzt, adaptiert und/oder lektoriert wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung, der Adaption und/oder des Lektorats vorgenommen wurden.
1.11 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der DIN EN ISO 17100.
II. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
2.1 Die Preise für Übersetzungen/Adaptionen/Lektorate sowie weiterer in diesem Zusammenhang notwendigen Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Auftragnehmerin, welche für die jeweilige Art der Dienstleistungen anzuwenden sind.
2.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (sofern zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin keine gesonderten Absprachen erfolgen) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Anzahl der Wörter des Ausgangstextes, Normzeilen, Stundensatz, Seitenanzahl).
2.4 Ein Kostenvoranschlag (Angebot) gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden/adaptierenden/lektorierenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge und Angebote gelten lediglich nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag (Angebot) wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollte sich nach Auftragserteilung ein im Vorfeld nicht erkennbarer Mehraufwand darstellen, so wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
2.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.6 Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber nach bereits erfolgter Freigabe/Beauftragung storniert, so sind die bereits bis dahin erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber zu bezahlen. Die Auftragnehmerin überreicht in diesem Fall dem Auftraggeber den Nachweis der bis dahin erbrachten Leistungen.
2.7 Für Express-, Wochenend- sowie anfallende, notwendige Zusatzarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber (sofern möglich im Vorfeld) entsprechend und individuell zu vereinbaren sind.
2.8 Die Auftragnehmerin kann bei ihr noch nicht bekannten Auftraggebern (Neukunden) auf eine teilweise oder vollständige Zahlung des angebotenen Rechnungsbetrages (Vorauskasse) bestehen. Bei umfangreicheren Beauftragungen kann die Auftragnehmerin auf eine Anzahlung oder aber ratenweise Zahlung gemäß der gelieferten Teilmenge(n) bestehen.
III. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung/Adaption/Lektorat ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin entsprechend des schriftlichen Angebotes maßgebend. Sämtliche Bearbeitungszeiten und Lieferfristen werden seitens der Auftragnehmerin stets nach bestem Wissen und Gewissen in Form von Arbeitstagen (Montag bis Freitag) genannt. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des seitens der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (zum Beispiel Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Auftragnehmerin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der Auftragnehmerin, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.
3.2 Die Lieferung der Übersetzung/Adaption/Lektorat erfolgt gemäß den im Vorfeld zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin getroffenen Vereinbarungen grundsätzlich per E-Mail oder (bei Beglaubigungen) per Post. Eine Lieferung gilt dann als erfolgt, wenn diese nachweisbar abgeschickt wurde. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungs-/Adaptions-/Lektoratsauftrages bei der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam und entsprechend der Datenschutzverordnung verwahrt werden, sodass Dritte sowie Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
IV. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Auftragnehmerin wird nach erfolgter Lieferung (3.2) die Fakturierung der erbrachten Leistungen an den Auftraggeber vornehmen. Eine Rechnungstellung erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber entweder in elektronischer Form (E-Mail) oder per Post.
Sämtliche Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus dieser Leistung sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.2 Zahlungen aus dem Ausland erfolgen spesenfrei. Eventuell anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Bei nicht erfolgten Zahlungsfälligkeiten kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Auftragnehmerin wird in diesem Fall drei Zahlungserinnerungen bzw. Mahnstufen einleiten und den Auftraggeber hierüber schriftlich informieren. Im weiteren Verzugsfall ist die Auftragnehmerin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen plus eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR je Mahnung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche hieraus bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten.
V. Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Naturereignisse, Online-, Netzwerk-, Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. In solchen oder ähnlichen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise von dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
VI. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser den durch die Auftragnehmerin überarbeiteten Text unverzüglich nach Erhalt prüft.
6.2 Die Auftragnehmerin haftet für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seitens der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe der Deckungssumme der Vermögenshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung von 100.000 EUR beschränkt.
6.3 Die Auftragnehmerin haftet auch für Schäden, die durch eine einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.4 Eine weitergehende Haftung seitens der Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.5 Etwaige offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach der Prüfung und eventuelle versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin gem. § 377 HGB anzuzeigen.
6.6 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Nachbesserung ihrer Leistung zu gewähren.
Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist seitens der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
6.7 Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
6.8 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
6.9 Für Übersetzungen/Adaptionen/Lektorate, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn die Auftragnehmerin ein Lektorat nach Satz (Korrekturfahnen) durchgeführt hat bzw. ihr diese vorgelegt werden (Autorkorrektur), bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmerin ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
6.10 Für die Übersetzung, die Adaption und/oder Lektorat schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen, Adaptionen und/oder Lektoraten.
VII. Verschwiegenheitspflicht
7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über sämtliche innerhalb der Zusammenarbeit sowie darüber hinaus mit dem Auftraggeber erhaltenen Informationen und Tatsachen zu bewahren. In diesem Zusammenhang bietet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit die Unterzeichnung einer schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung an.
VIII. Datenschutz
8.1 Sämtliche seitens des Auftraggebers übermittelten personenbezogenen Daten (Anrede, Titel, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden seitens der Auftragnehmerin ausschließlich und gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes erhoben, verarbeitet und gespeichert.
8.2 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet – zum Beispiel, um eine einwandfreie Zustellung der Leistung an die vom Auftragnehmer genannte Adresse sicherzustellen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Auftraggebers für Zwecke der Werbung bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung erfolgt auf freiwilliger Basis des Auftraggebers und kann jederzeit von ihm schriftlich widerrufen werden.
8.3 Die Auftragnehmerin sichert zu jeder Zeit einen sorgfältigen Umfang der im Zuge der Zusammenarbeit erhaltenen personenbezogenen Daten zu und wird diese zu keiner Zeit weder für Marktforschungszwecke nutzen noch an Dritte übermitteln.
IX. Urheberrechte
Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Verletzung von Urheberrechten an die Auftragnehmerin richten.
X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.1 Gerichtsstand ist Hamburg.
10.2 Der Erfüllungsort für Leistungen der Auftragnehmerin sind deren Geschäftsräume. Für Zahlungsverpflichtungen ist der Erfüllungsort Hamburg.
10.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.
XI. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, soweit das hier festgehaltene Erfordernis der Schriftform nicht mehr gelten soll. Soweit gesetzlich ein strengeres Formerfordernis vorgeschrieben ist, besitzt dieses Gültigkeit.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen.
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